Verordnungsweg und Therapie

Eine logopädische Behandlung kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere Person aus Ihrem persönlichen Umfeld eine Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmtherapie benötigt, beraten wir Sie gerne. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie obliegt jedoch immer Ihrem Arzt.

Eine Verordnung für Logopädie (Heilmittelverordnung) können je nach Störungsbild folgende Ärzte ausstellen: Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Hals-Nasen-Ohren Ärzte, Phoniater / Pädaudiologen, Neurologen, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäden, Zahnärzte

Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt erhalten haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Erstgespräch mit uns vereinbaren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin die Verordnung Ihres Arztes und ggf. vorhandene Berichte mit. Gerne können Sie die Verordnung auch bereits einigeTage vorher bei uns abgeben.

In unserem ersten Gespräch erfolgt eine ausführliche Anamnese und eine entsprechende standardisierte Diagnostik. So können wir die Zielsetzung, die Behandlung und das weitere Vorgehen planen.

Sollte es krankheitsbedingt nicht möglich sein in die Praxis zu kommen, kann ihr Arzt einen Hausbesuch verordnen. Wir kommen dann zu Ihnen nach Hause.